Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute
- Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute
Eigenkapitalgrundsätze, Liquiditätsgrundsätze; erlassen vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK), jetzt ⇡ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin); §§ 10, 10a, 11 KWG). Die G. enthalten Vorschriften über die Höhe der Risikoaktiva und -positionen in Relation zum haftenden Eigenkapital und dem Verhältnis von Anlagen und Finanzierungsmitteln, differenziert nach den jeweiligen Fristigkeiten. Sie dienen einerseits der Absicherung gegenüber Insolvenzen von Kreditinstituten, zum anderen erleichtern sie den Kreditinstituten selbst die Beurteilung ihrer einzelwirtschaftlichen Liquidität.
- Weitere Informationen unter www.bafin.de.
Lexikon der Economics.
2013.
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